Förderung der Volks- und Berufsbildung und Erziehung sowie die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes, die im Rahmen der Nationalen Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Teilprojekt QuaSi (Qualität im Situationsansatz, 2003) im Leitbild und den konzeptionellen Grundsätzen formuliert wurden. 2. Angebote der Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. 3. Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung. 4. Die Gesellschaft kann Einrichtungen (Zweckbetriebe oder deren Abteilungen) selbst betreiben, bestehende Einrichtungen ausgliedern oder sich an anderen Einrichtungen (Gesellschaften) beteiligen.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Unterricht & Erziehung
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