(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmungen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin der noch zu gründenden Weser Agrar GmbH & Co. KG und die Übernahme der Geschäftsführung dieser Gesellschaft. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmungen in beliebiger Rechtsform zu beteiligen, Beteiligungen anderer Firmen und Unternehmungen am eigenen Kapital zuzulassen und alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind. (3) Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, unter Beibehaltung oder Einstellung ihrer Aktivform, sich an Personalgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin oder als Kommanditistin oder nur als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen.
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