Gewerbliche Sammlung von Wertstoffen und Abfällen im Stadtgebiet Herne, deren Transport, Sortierung und ihre Zuführung zur stofflichen Verwertung sowie die Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen gegenüber privaten und öffentlichen Auftraggebern, soweit sie mit den Aufgaben entsprechend § 2 Unternehmenssatzung der AöR entsorgung herne in der jeweils aktuellen Fassung vereinbar sind. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierzu anderer Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen bedienen. Die Gesellschaft ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Gesellschaft hat ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten und ihre Geschäftstätigkeit so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Geschäftstätigkeit ist unter wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Gesichtspunkten zu führen. Für die Gesellschaft und ihre Organe gelten die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung.
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Entsorgungsbetriebe
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