Beratung von Bauherren, Firmen und Händlern im Bauwesen wie zum Beispiel das Erstellen von Kalkulationen, von Bauaufmaßen, von Ausschreibungen und von Bauleitungstätigkeiten. Rechtsdienstleistungen gehören nur bei Vorliegen einer Erlaubnis oder im erlaubnisfreien Umfang, insbesondere als Nebenleistung gemäß § 5 (1) RDG, zum Unternehmensgegenstand.
Ingenieurbüro
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