1) Die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Errichtung und Betrieb von Einrichtungen sowie die Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die einer wirksamen Lebenshilfe und gesellschaftlichen Teilhabe behinderter, insbesondere mit geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, oder von Behinderung bedrohter Menschen aller Altersstufen und deren unterstützungsbedürftiger Angehörigen dienen. Zweck sind auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. 2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Anmietung und Betrieb bzw. Angebot und Durchführung/Trägerschaft von- Werkstätten für behinderte Menschen einschließlich weiterer Einrichtungen und Maßnahmen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben, - Wohnheimen und Wohngruppen für behinderte Menschen einschließlich der Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, - Fördergruppen, -einrichtungen und- maßnahmen für behinderte Menschen, - Freizeitmaßnahmen und anderen sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, - Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, - Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne von §§ 176 Abs. 1, 178 SGB III in Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit, - Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch verwirklicht durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. 3) Die Gesellschaft vertritt die Interessen der Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung und bemüht sich um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen und ihrer Angehörigen. Die Gesellschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbstbestimmten Leben. 4) Die Gesellschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen oder Mitglied steuerbegünstigter Vereine gleichartiger Zielsetzung werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. 5) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch durch das planmäßige Zusammenwirken anderen selbst i. S. v. §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere mit ihren steuerbegünstigten Gesellschaftern, dem Lebenshilfe Cuxhaven e. V. (Verein) und Lebenshilfe e. V., Kreisverband Land Hadeln (Verein), und ihrer steuerbegünstigten Schwestergesellschaft, der Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz gGmbH (Assistenz gGmbH), i. S. v. § 57 Abs. 3 AO sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften, z. B. den selbst als steuerbegünstigt anerkannten Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland e.G. (GdW Nord) bzw. der GdW Süd eG. Das Zusammenwirken geschieht insbesondere durch: - Entgegennahme und Einsatz von überlassenen Ehrenamtlern sowie Leistungen des zentralen Vertragsmanagements seitens des Vereins. - Überlassung von Betriebsimmobilien bzw. Überlassung und Vermietung von Büroräumen und Einrichtungsgegenständen an die Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz gGmbH. - Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der betrieblichen Steuern einschließlich Lohnsteuer- und Sozialbeitragsrecht, an die Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz gGmbH und den Verein sowie der Personalbearbeitung bzw. -abrechnung, etc. für die Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz gGmbH. - Bereitstellung betrieblicher Kfz/Pkw an den Verein und die Lebenshilf
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