Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften gemäß den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AUG), weitere Personaldienstleistungen wie Personalvermittlung, Personalberatung und Personalplanung. Ferner ist Gegenstand die Überlassung von Zeitpersonal sowie der Abschluss von Werkverträgen und/oder Dienstleistungsverträgen, soweit diese mit der Überlassung von Arbeitskräften und Zeitpersonal im Zusammenhang stehen.
Zeitarbeit und Personalleasing
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