Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des beruflich zulässigen folgende Tätgkeiten ausüben: a)Alle Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben; b)die treuhänderische Verwaltung; c)eine wirtschaftsberatende, gutachterliche oder treuhänderische Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen; eine Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen.
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