Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.4 AO) sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere erfüllt durch: Die Betreuung und Unterstützung im Alltag von Senioren sowie Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen. Hierzu zählen insbesondere: Hilfe und Unterstützung im häuslichen Alltag; Hilfe, Unterstützung und Begleitung außer Haus; Gruppenaktivitäten; Aktivitäten zur Steigerung der Lebensqualität; Maßnahmen zur Betreuung und Gesundheitsvorsorge; Zeitweise Unterstützung pflegender Angehöriger; Vermittlung von Pflegekräften; Auf-und Ausbau alternativer Wohnformen für Senioren.
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