Die gemeinsame Berufsausübung der Gesellschafter als Architekten. Dies umfasst die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken. Darüber hinaus ist Geschäfts gegenstand die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung. Ebenfalls umfasst sind Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, sowie Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen und bei der Nutzung von Bauwerken und die Wahrnehmung der sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen, insbesondere auch sich im Rahmen der beruflichen Vorschriften an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassung im In- und Ausland zu errichten.
Ingenieurbüro
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