Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters Johannesstift Diakonie gAG beachten. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere im Bereich der Diakonie, Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Altenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 66, 67 sowie 68 Nr. 1 und 4 AO und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit: - individueller aktivierender Pflege und Betreuung durch Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag; - individueller Betreuung und Begleitung der Bewohner der Altenpflegeeinrichtungen durch Präsenzkräfte am Tag; - Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen; - Erstversorgung im Notfall; - Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens; den Betrieb von Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Pflege im Sinne der Sozialgesetzbücher V und XI, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und durch Kooperationen mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage genannten Gesellschaften. Das Alten- und Pflegeheim soll der stationären und ambulanten Betreuung und Pflege von Bewohnern und Hilfsbedürftigen ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege) sein. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, sofern es sich um steuerbefreite Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke.
Gesundheitswesen
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