1. Die Tätigkeit auf allen Gebieten, welche mit der Wirtschaftsentwicklung in Ludwigshafen am Rhein zusammenhängen oder diese fördern, soweit hierdurch Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 Körperschaftssteuergesetz (KStG) nicht gefährdet wird, insbesondere a) die Projektentwicklung sowie alle damit zusammenhängenden Aktivitäten, also die Konzeptentwicklung und Aufbereitung von Grundstücksflächen, auch die Vorbereitung des An- und Verkaufs von Grundstücken und die Überprüfung der Bebaubarkeit von Grundbesitz im Rahmen der Wirtschaftsansiedlung; b) die Übernahme von Aufgaben eines Sanierungstreuhänders nach §§ 157 ff. BauBG; c) das Standortmarketing, also die Erarbeitung einer Werbekonzeption für den Standort Ludwigshafen am Rhein, die Vornahme von Maßnahmen zur materiellen und ideellen Aufwertung der Stadt, die projektbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Erarbeitung und Durchführung eines Kommunikationskonzeptes und aller dieses fördernden Maßnahmen; d) die projektbezogene Akquisition von Unternehmen zur Industrieansiedlung, also die Gewinnung von Unternehmen für den Standort Ludwigshafen am Rhein, der Aufbau einer diesbezüglichen Unternehmenskontaktdatei und die Auswertung von Nachrichten und Informationen auf diesen Gebieten; e) das projektbezogene Gewerbeflächenmanagement, also die EDV-gestützte Vermittlung gewerblich nutzbarer Flächen in Abstimmung mit der Sparte Standtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Ludwigshafen a. Rh. und die bauplanerische Beratung von Behörden und Interessenten; f) Analysen über die Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur einzelner Regionen und Standorte; g) Informationen über Standortvorteile und Förderungsmaßnahmen der betreffenden Region; h) Information über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Europäischen Union; i) Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen; j) Beratung und Betreuung von Kommunen und ansiedlungswilligen Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen; k) Beratung bei Beschaffung von Gewerbegrundstücken in Zusammenhang mit der örtlichen Gemeinde; l) Beschaffung und Veräußerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen; m) Vermittlung der Vermietung oder Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen an Existenzgründer für einen bestimmten Zeitraum (bis zu fünf Jahren), einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (z. Technologiezentren); n) Förderung überbetrieblicher Kooperationen; o) Beschaffung neuer Arbeitsplätze, z. B. durch Förderung von Maßnahmen, die dem Aufbau, Erhalt bzw. Ausbau von Beschäftigungsstrukturen, vor allem der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen dienen, oder Einrichtung, Koordinierung und Übernahme von Trägerschaften, projektbezogener Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ohne die Tätigkeit der sogenannten Beschäftigungsgesellschaften; p) Durchführung oder Förderung der Sanierung von Altlasten zum Zwecke der Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen; q) allgemeine Förderung des Fremdenverkehrs durch Werbung für die Stadt Ludwigshafen a. Rh. Darüber hinausgehende Tätigkeiten (Vermittlungsleistungen, Andenkenverkauf) sind dagegen schädlich. 2. Tätigkeiten, die sich über die Gebietsgrenze der Stadt Ludwigshafen a. Rh. erstrecken, müssen im Einklang mit den Interessen der betroffenen Gebietskörperschaften stehen. 3.
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