A) Grunddienstbarkeiten für die gemeinsame Verkabelung des Windparks Walchum inne zu haben; b) ein Bankkonto zu führen, über das die Einnahmen und die gemeinsamen Ausgaben der Windkraftanlagen des Windparks Walchum abgerechnet werden; c) die Einnahmen für Energielieferungen in Form durchlaufender Posten weiterzuleiten; d) die gemeinsam genutzten technischen Einrichtungen (Infrastrukturmaßnahmen wie Leitungen und Netzanbindungen) gegen Kostenumlage zu unterhalten. Auch die sonstigen, der Gesellschaft entstehenden Kosten werden auf die Gesellschafter entsprechend der Anzahl der Windkraftanlagen umgelegt; e) jede kaufmännisch angemessene Nutzung des Gesellschaftsvermögens.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Energieversorgung
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