A. die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe und der Arbeitsförderung, b. die Förderung der Entwicklung, Betreuung, Bildung und Ausbildung von Heranwachsenden, c. die Förderung der Erwachsenenbildung, d. die Begleitung, Förderung und Hilfe von Menschen in besonderen Lebenslagen, e. die Begleitung, Förderung, Teilhabe von und Hilfe für Senioren, f. die Förderung, Teilhabe und Hilfe für Menschen mit Behinderung, g. die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, h. die Förderung von Wertebildung und Religion. Die Gesellschaft beruht auf dem Grundsatz der christlichen Nächstenliebe und richtet sich an jeden Menschen ohne Ansehen der Person und ohne Unterschied von ethnischer Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Sozialwesen
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