Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 II S. 1 Nr. 14 AO. Diese wird verwirklicht durch die Verbringung von herrenlosen, kranken, verletzten und alten Hunden sowie Hunden aus Auffang- und Tötungsstationen in Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien nach Deutschland und in die Schweiz und deren Vermittlung an aufnahmebereite Personen in Deutschland und in der Schweiz. Die Gesellschaft verfolgt den Gesellschaftszweck Förderung des Tierschutzes gemäß § 58 Nr. 1 AO auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung des steuerbegünstigten Zwecks der Förderung des Tierschutzes.
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