Tätigkeiten, die einem selbstständigen Buchhalter erlaubt sind, insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung, die Beratung auf dem Gebiet des Datenschutzes sowie die betriebswirtschaftliche Beratung. Ferner ist Unternehmensgegenstand der erlaubnisfreie Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Hygieneartikeln im Bereich des Infektionsschutzes; der Betrieb von Betriebsstätten und die Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge entsprechend der Corona-Schutzverordnung wie bspw. SARS-CoV2 Antigentests, Antikörpertests, PCR-Tests und Impfungen. Medizinisches Fachpersonal zur Durchführung von Tests und Fachärzte zur Durchführung von Impfungen stehen der Gesellschaft zur Verfügung, insbesondere erfolgt in der Hauptniederlassung der Verwaltungsbetrieb der unselbständigen Zweigstellen.
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