Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, insbesondere die Erbringung von Wäschereidienstleistungen, die Erbringung von Dienstleistungen in und um Gebäude und von Dienstleistungen jeglicher Art und jeglichen Umfanges. Das Unternehmen ist eine Eingliederungseinrichtung mit der Pflicht zur Förderung von Menschen mit Behinderung, insbesondere zur Arbeits- und Berufsförderung. Es soll durch seine Tätigkeit zur individuellen und sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und zur praktischen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland beitragen. Das Unternehmen hat seinen Geschäftsbetrieb so zu organisieren, dass es spezielle Angebote für seine Mitarbeiter mit Behinderung, die wegen Art und Schwere der Behinderung dauernd oder zweitweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden und deshalb als erwerbsgemindert gelten, zur Teilhabe, insbesondere am Arbeitsleben, entwickelt und vorhält. Die Gesellschaft soll als Integrationsunternehmen im Sinne der Abgabenordnung § 68 Nr. 3 tätig sein.
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Wäschereien und Färbereien
Sozialwesen
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