1. Trinkwasser an den festgelegten Übergabestellen aus dem Netz der Thüringer Fernwasserversorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts- und von anderen geeigneten Versorgern zu übernehmen, in Verbandsanlagen zu speichern und weiterzuleiten und an die Endabnehmer in den Städten und Gemeinden zu übergeben; 2. die Trinkwassergewinnungsanlagen des Verbandes zu betreiben und das geförderte Trinkwasser in Verbandsanlagen zu speichern und weiterzuleiten und an die Endverbraucher in den Städten und Gemeinden zu übergeben; 3. die erforderlichen Verbandsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Trinkwassers zu betreiben, in Stand zu halten und bei Bedarf zu ersetzen oder zu erweitern; 4. die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer vom Erzeuger an abzuleiten, zu behandeln, Abwasseranlagen, einschließlich der mechanischen und biologischen Anlagen einzurichten, zu betreiben und zu unterhalten; 5. Abwasser von Nichtmitgliedern abzunehmen und zu behandeln. Der Zweckverband berät die Verbandsmitglieder in allen Fragen der Wasserbereitstellung und Abwasserbeseitigung. Der Verband wird durch den Verbandsvorsitzenden oder durch einen seiner Stellvertreter allein vertreten.
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