Betreiben von börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäften, die Market Maker-Tätigkeit, einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Terminhandelsgeschäften und des Handels mit Derivaten in der Form - der Anschaffung und der Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG - der Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG - der Anschaffung und der Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG - der Anschaffung und der Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG - der Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG - des Eigengeschäfts gemäß § 32 Abs. 1a Satz 1 KWG - des laufenden Ankaufs von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG - des Abschlusses von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und die Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 (Finanzierungsleasing) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG - der Anschaffung und der Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung) gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG sowie in Form des eigenen Eigenhandels.
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