Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Jugendhilfe, der insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur praktischen Anwendung von Waldorfpädagogik, insbesondere von Kindertagesstätten und Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners erreicht wird. Zu den Aufgaben gehört ebenfalls die Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern und anderen pädagogisch interessierten Menschen, sowie die Förderung dieser Bildungsaufgaben und die Elternberatung. Weitere Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, - die Förderung von Kunst und Kultur, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, deren Zweckverwirklichung insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für eine andere Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, erfüllt wird. Der Verein kann seine Zwecke auch durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO verwirklichen und er kann auch selbst als Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO tätig werden.
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