A) Betrieb eines Horts als einer eigenständigen Einrichtung in freier Trägerschaft zur Erziehung, Bildung und Betreuung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher, b) Betrieb weiterer pädagogischer Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft, z. B. Kindertagestätten, c) Entwicklung und Zurverfügungstellung weiterer pädagogischer Angebote im Sinne einer erweiterten schulischen Betreuung (z. B. Arbeitsgemeinschaften) einschließlich der Ferienbetreuung, jeweils unter Einbeziehung der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen, d) Entwicklung und Durchführung schulunterstützender pädagogischer Projekte, auch in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen, e) Öffentlichkeitsarbeit in Form von allgemein zugänglichen Informationsangeboten zur Verbreitung des Wissens über pädagogische Betreuungsangebote, insbesondere im Kontext der anthroposophischen Pädagogik Rudolf Steiners, auch in Form von digitalen Formaten (z. B. im Rahmen der Präsenz der Gesellschaft im World Wide Web).
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