1. Zweck der Waldgemeinschaft Albbruck ist die Pflege und Verbesserung der Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen. Zersplitterte Kleinstparzellen sollen in ihrer Bewirtschaftung zusammengelegt werden, um eine nachhaltige, fachkundige und ökonomisch sinnvolle Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. 2. Aufgaben der Waldgemeinschaft Albbruck sind die zur Förderung ihres Zwecks sinnvollen Maßnahmen, hierbei insbesondere: a) Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte; b) Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes; c) Durchführung des Holzeinschlags, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung; d) Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten für mehrere der unter den Buchstaben a) bis c) zusammengefassten Maßnahmen; e) Förderung und Durchführung der Zusammenlegung zersplitterter Kleinstparzellen, um eine nachhaltige, fachkundige und ökonomisch sinnvolle Waldbewirtschaftung zu ermöglichen; hierbei kann die Waldgemeinschaft Albbruck selbst Waldflächen erwerben.
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