Förderung von Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung (AO), insbesondere der Natur- und Umweltbildung. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen aus den Bereichen Natur und Umwelt, die die Gesellschaft über den Wahrsmannshof am Reeser Meer (Bergswick 19 in 46459 Rees) als außerschulischer Lernort in Natur und Landschaft durchführt. Der Betrieb dieses außerschulischen Lernortes ist eine Kernaufgabe der Gesellschaft. Die Förderung der Allgemeinheit erstreckt sich damit auch auf die Förderung des Natur- und Hochwasserschutzes sowie der Landschaftspflege am unteren Niederrhein (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), die Förderung der Jugend- und Altenpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).
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