Partnerschaft ist das Erbringen von Architektenleistungen gem. Artikel 3 Abs. 1, Innenarchitektenleistungen gem. Artikel 3 Abs. 2 und Stadtplanerleistungen gem. Artikel 3 Abs. 4 jeweils i. V.m. Artikel 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer des Freistaates Bayern (Baukammerngesetz - BauKaG - vom 09.05.2007 in der Fassung vom 24.07.2015) sowie die Leistungen, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben. Dabei sind alle für eine Architektentätigkeit maßgeblichen Bestimmungen zu beachten.
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