Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser i.S.d. § 67 AO, und von Tierseuchen. Die Gesellschaft verwirklich die in Abs. II genannten Zwecke, indem sie umfangreiche Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung im medizinisch-psychotherapeutischen Bereich vorhält. Dies geschieht insbesondere auch durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb von entsprechenden Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Unterricht & Erziehung
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