Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 sowie Absatz 3 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in Verbindung mit den jeweils geltenden Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen ("Anlagebedingungen") des offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen in Form eines Sondervermögens mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien und der Bezeichnung "Vontobel Sustainable Real Estate Europe" ("AIF"). Dies sind insbesondere Grundstücke, Erbbaurechte und Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften sowie Gegenstände, die zur Bewirtschaftung der Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände erforderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Darlehen unter Berücksichtigung der investmentrechtlichen Beschränkungen nach dem KAGB in Verbindung mit den Anlagebedingungen für den AIF aufzunehmen sowie Vermögensgegenstände nach § 231 Abs. 1 KAGB unter Berücksichtigung von § 260 Abs. 3 und 4 und § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 KAGB zu belasten. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung bedürfen, insbesondere keine Tätigkeiten als Baubetreuer oder Bauträger. Die den AIF verwaltende Gesellschafterin Doric Investment GmbH unterliegt als Kapitalverwaltungsgesellschaft den besonderen Vorschriften des KAGB und darf eine Beteiligung an einer Gesellschaft für den AIF nur erwerben und halten, wenn die Gesellschaft die für derartige Beteiligungen vorgesehenen Beschränkungen des KAGB in Verbindung mit den Anlagebedingungen des AIF einhält. Die Gesellschaft darf danach nur solche Immobilien, Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften und weitere Vermögensgegenstände (einschließlich Liquiditätsanlagen) erwerben, die nach Maßgabe des KAGB und der jeweils geltenden Anlagebedingungen des AIF auch unmittelbar für Rechnung des AIF erworben werden dürfen. Die Gesellschaft ist deshalb verpflichtet, die insoweit geltenden Bestimmungen des KAGB in seiner jeweils geltenden Fassung und die Anlagebedingungen des AIF zu beachten. Im Übrigen ist die Gesellschaft auf solche Tätigkeiten beschränkt, die die Gesellschafterin Doric Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft für den AIF ausüben darf.
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