Förderung des Tierschutzes nach § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Aufnahme, Versorgung, Pflege etc. von unerwünschten, kranken oder vernachlässigten Tieren - die Übernahme von Tieren, deren Besitzer verstorben sind oder sich aus anderen Gründen nicht mehr um das Tier kümmern können - die Aufnahme, Pflege, Kastration von verwilderten, abgegebenen oder herrenlosen Katzen - die Urlaubsbetreuung von Tieren.
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