Betrieb eines Kreditinstituts. Die Genossenschaft betreibt bankübliche Geschäfte aller Art, einschließlich der Übernahme von Beteiligungen, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensver-waltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) die Vermittlung, Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien; k) die Erschließung von Bauland l) der Betrieb und/oder die Beteiligung von/an Windkraftgesellschaften oder anderer alternativer Energiegewinnung. Auf 1.
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