Stärkung des Bewusstseins und der Würdigung bürgerschaftlicher und ehrenamtlicher Aktivitäten im Bereich Bildung und Erziehung sowie perspektivisch in weiteren Lebenskontexten. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Absatz 2 Nr. 7 der Abgabenordnung b. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne von § 52 Absatz 2 Nr. 25 der Abgabenordnung c. Die Durchführung von Maßnahmen zur Würdigung des bürgerlichen Engagements und von im Ehrenamt tätigen Personen d. Die Bereitstellung von Software- und Internetlösungen für die Bekanntmachung, Information, Organisation und Verwaltung ehrenamtlicher Arbeiten e. Die Durchführung von geeigneter Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die Zwecke der Gesellschaft f. Der Auf- und Ausbau eines Netzwerks von Schulen, Universitäten, Stiftungen, gemeinnützigen Institutionen sowie Einrichtungen und Unternehmen zur Verzahnung von Engagement und dem weiteren Bildungs-, Ausbildungs- und Studienweges von jungen Menschen im Speziellen und allen Menschen im Allgemeinen.
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