Förderung der Bildung Erwachsener und Heranwachsender auf sämtlichen Bereichen des gegenwärtigen Lebens in einer freiheitlich-rechtsstaatlich geordneten Gesellschaft im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung der Stadt Straubing im Sinne des Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung und Art. 7, 57 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: - Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen, Kursen, Lehrgänge und Seminaren in den Bereichen - allgemeine und politische Bildung, - Sprachen, - Beruf, - Gestaltung, - Gesundheit, - Planung und Organisation von Führungen, Ausstellungsbesuchen, Besichtigungen, Studienreisen, - Durchführung von Ausstellungen, - Durchführung von Prüfungen, - Durchführung von Sonderveranstaltungen, - Weiterbildungsberatung, - Einrichtung und Förderung von Selbstlerngruppen, - Überlassung von Räumen, Geräten und Medien, - Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf Schulabschlüsse. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen des Art. 92 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten.
Unterricht & Erziehung
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