1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung a) der Jugendhilfe b) der Altenhilfe c) der Völkerverständigung d) der Kunst und Kultur e) der Volks- und Berufsbildung f) des Sports g) des traditionellen Brauchtums. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Förderung von Nachbarschaften, insbesondere in den Städten des Ruhrgebiets und angrenzenden Bereichen durch die Versorgung von hilfebedürftigen Menschen mit Dienstleistungen. Hierzu gehören auch - die Unterhaltung von Gemeinschaftsräumen. - der Aufbau und die finanzielle Unterstützung von Netzwerken zur Verbesserung der sozialen Strukturen. - Angebote aus dem Bereich der Sozialgesetzbücher wie Pflege, Betreuung, Beratung, Erziehung und berufliche Förderung der Menschen. Hierzu zählen u. a. die Organisation und Durchführung von Sprachkursen, Beratung zu Maßnahmen von Wohnungsanpassungen und Beratung für Maßnahmen zur Sicherstellung des Wohnens im Alter. - Angebote im hauswirtschaftlichen und wohnumfeldbezogenen Dienstleistungsbereich, z. B. Organisation von Koch- und Töpferkursen; Initiierung von sog. "runden Tischen". - die Pflege, Gewinnung und Beschäftigung von Ehrenamtlichen mit und ohne Aufwandsentschädigung. - die Durchleitung von vereinnahmten Spendengeldern an gemeinnützige Körperschaften, wenn diese Zuwendungen steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Vorschriften des § 10 b EStG (in ihrer jeweils gültigen Fassung) fördern. b) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (z. B. Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Vorträgen zum Thema "Wohn- und Lebensformen im Alter"; "menschengerechte Siedlungsstrukturen"). c) die Pflege von Kunstsammlungen. d) Durchführung von Kunstausstellungen in Zusammenarbeit mit den Fördervereinen für Kunst und Kultur der Region. e) Organisation von Orchesterveranstaltungen, z. B. Jugendorchester. f) Organisation und Durchführung von Jugendfreizeiten, Ferienbetreuungsmaßnahmen; Jugendaustausch. g) die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen; z.B. Drachenboot-Regatta. h) Pflege der bergmännischen Traditionen, z. B. durch Kooperation mit den Knappenvereinen und den Ortsgruppen der IGBE.
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