Gesellschaft verfolgt auschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - von Wissenschaft und Forschung (§52, Nr. 1), - des Naturschutzes und des Umweltschutzes (§52, Nr. 8), - des Tierschutzes (§52, Nr. 14), - des Verbraucherschutzes (§52, Nr. 16) und - der Tierzucht und der Pflanzenzucht (§52, Nr. 23). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Die Gesellschaft erforscht und entwickelt Konzepte und Programme für den Umweltschutz, den Naturschutz, den Tierschutz sowie für die nachhaltige Tier- und Pflanzenzucht im und für den Agrarbereich, sowie für die Bildung und Verbreitung dieses Wissens bei Landwirten, Produzenten und Verbrauchern. Sie führt diese im Sinne des Gemeinwohls von Mensch, Tier und Natur durch und verpflichtet sich einer fortschrittlich-nachhaltigen und naturnahen Produktions- und Lebensweise. Zum Beispiel entwickelt die Gesellschaft Konzepte für die dezentrale Schlachtung und Hofschlachtung im Sinne des Tierwohls, indem die bestehende Schlachtungs-Praxis hinsichtlich möglicher Veränderungsmaßnahmen erforscht und geprüft wird, um die Konzepte dann Landwirten vorzustellen, aber auch Verbänden, Ministerien und Verbrauchern bekannt zu machen.
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