Förderung der Jugendhilfe und Behindertenhilfe. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft die Entwicklung bzw. Gestaltung von Alternativen zur bisherigen Hilfelandschaft gemäß der Konzeption Vis à Vis Sozial, insbesondere durch stationäre, teilstationäre und ambulante sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Kindern, Jugendlichen, deren Familien und Menschen mit Handicaps. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch: Trägerschaft von Jugendhilfe-Fachdiensten, insbesondere Sozialpädagogische Familienhilfe, familienorientierte Schülerhilfe und sonstige Angebote der Familienförderung; Ausbildung, Fort- und Weiterbildung in der Jugend- und Familienhilfe bzw. Behindertenhilfe; Veranstaltungen zur Förderung und Unterstützung familienorientierter Hilfen; Publikationen; Durchführung und Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; Kooperation mit Hochschulen und Ausbildungsstätten. Die Beschränkungen des § 15 des Gesellschaftsvertrages (Gemeinnützigkeit) sind zu beachten.
Sozialwesen
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