Gesellschaft fördert Zwecke der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 4. AO) sowie der Erziehung, Bildung und Volksbildung (§ 52 Abs. 2 7. AO). Zur Verwirklichung dieser Zwecke wird die Gesellschaft die Trägerschaft für Maßnahmen der Erziehungshilfe im stationären Bereich in Bochum und Umgebung und im weiteren Ruhrgebiet für Kinder und Jugendliche übernehmen, die aufgrund schwerwiegender Probleme nicht mehr in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben können; Erwachsenenbildung, Integration und interkulturelles Verständnis fördern, beispielsweise durch Bildungsreisen und vergleichbare Maßnahmen und Projekte; die Ziele des Vereins Plan B - Ruhr e.V. interkulturelle Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in Bochum fördern insbesondere durch Einwerbung und Weiterleitung finanzieller Mittel und/oder Bereitstellung von Immobilien, Räumlichkeiten und Sachmitteln und vergleichbaren Maßnahmen.
Sozialwesen
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