1. Förderung gemeinnütziger religiöser Zwecke, insbesondere durch folgende Aufgaben: Erteilung von katholischem Religionsunterricht möglichst an allen Schulen, an denen er zugelassen ist; Sorge für die Erziehung von Jugendlichen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, insbesondere den Vorschriften über die Jugendhilfe, wie z.B. Internatsunterbringung, ambulante Jugendhilfemaßnahmen; Sorge für die Erziehung von geistig Behinderten; Herausgabe und Verbreitung eigener christlich-religiöser Bücher und Schriften; Förderung der Mission, insbesondere durch Wahrnehmung der in dieser Satzung genannten Aufgaben in den ausländischen Missionsgebieten, aber auch durch den Betrieb und die Unterhaltung eigener Missionsmuseen; Durchführung von Exerzitien und Einkehrtagen und anderer Veranstaltungen zur religiösen Besinnung oder Weiterbildung; Durchführung religiöser Informationsveranstaltungen, Seminare und Workshops, soweit hierzu die interessierte Fachöffentlichkeit Zutritt hat; Unterhaltung von eigenen fachwissenschaftlichen Bibliotheken, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen; Durchführung von und Mitwirkung an belehrenden und informierenden Veranstaltungen sonstiger Art, einschließlich der Unterbringung und Verköstigung der Teilnehmer, wenn und insoweit an diesen Veranstaltungen die interessierte Allgemeinheit Zutritt hat; Durchführung der Ausländerseelsorge; 2. Förderung wissenschaftlich gemeinnütziger Zwecke, insbesondere durch Betrieb und die Unterhaltung eines pastoral-theologischen Institutes, Betrieb und Unterhaltung eigener philosophisch-theologischen Hochschulen, Betrieb und Unterhaltung eines pflegewissenschaftlichen Institutes und anderer wissenschaftlicher Institute; eigene gemeinnützige, mit eigenen Mitteln oder Zuschüssen finanzierte Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse unmittelbar dem Wohle der Allgemeinheit dienen und die der wissenschaftlichen Fachwelt zur Verfügung gestellt werden sollen; Förderung der gemeinnützigen wissenschaftlichen Diskussion in der Fachwelt, unter anderem durch entgeltliche und unentgeltliche Herausgabe von eigenen Fachpublikationen und durch eigene entsprechende Diskussionsbeiträge in Fachorganen von wissenschaftlichen und von religiösen Dritteinrichtungen, wenn und insoweit diese der Allgemeinheit zur Verfügung stehen; Durchführung von und inhaltliche Mitwirkung an gemeinnützigen wissenschaftlichen Seminaren, Symposien und sonstigen Veranstaltungen, zu denen die interessierte Allgemeinheit Zutritt hat; Anregung, Unterstützung und Förderung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten von Studenten, Doktoranden, Postdoktoranden und anderen Fachkräften, soweit dies der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient bzw. diese Arbeiten unmittelbar der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden; gemeinnützige Kooperation mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet von unentgeltlichen Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit solchen, die dem Zweck der Provinz entsprechen oder diesen fördern; Förderung des internationalen gemeinnützigen Wissenschaftsaustauschs mit Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen privaten und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen im In- und Ausland auf dem Gebiet der katholischen Religion, der Philosophie, der Theologie und verwandter Wissenschaften; Betreiben von und Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit, mit der die interessierte Allgemeinheit über die wissenschaftlichen Ergebnisse unterrichtet wird, sowie die Koordination der wissenschaftlichen gemeinnützigen Aktivitäten auf den vorstehend genannten religiös-wissenschaftlichen Gebieten zum Wohle der Allgemeinheit und im Interesse einer Verstärkung des wissenschaftlichen Gedankenaustausches; 3. Förderung der Mildtätigkeit im Sinne des § 53 AO, insbesondere durch selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind oder/und durch selbstlose Unterstützung von Personen, die sich in einer wirtschaftl
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