Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung der Kunst und Kultur; die Förderung der Volks- und Berufsbildung; die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch offene Freizeitakivitäten, pädagogische und sozialpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche sowie die entsprechende Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren und Eltern sowie Angebote für ältere Menschen, welche der Bewegung und der kreativen Betätigung dienen; Begegnungen von Deutschen und Ausländern, die der Förderung eines europäischen Bewusstseins und internationaler Gesinnung dienen; kulturelle Veranstaltungen und Kurse sowie Angebote, die den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in den Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst fördern; Kurse, Workshops und Ausstellungen, die sich mit praktisch-handwerklichen und kreativ-künstlerischen Themen beschäftigen; Angebote zur Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
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