Rechtliche Trägerschaft einer Volkshochschule. Ihr Zweck ist die Förderung der Volksbildung im regionalen und überregionalen Bereich. Sie erfüllt damit die entsprechende Aufgabe, die den Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld sowie des Landkreises Bad Kissingen (im Folgenden auch "Gesellschafter" genannt) gemäß Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung und nach Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) obliegt.
Sozialwesen
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