- Förderung der Jugend- und Altenhilfe, - Förderung der Kunst- und Kultur, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, - Förderung des Tierschutzes, - Förderung des Wohlfahrtswesen, - Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zur Förderung der einzelnen Zwecke werden Projekte herangezogen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - \"Leben & Wohnen\" Projekt \"Mehrgenerationenhaus\" - \"Lernen & Fortbilden\" Projekte: - \"Ernährung und Kochen\"; - \"Erfinden und Spielen\" - \"Sport und Entspannung\" - \"Kunst und Kultur\" - \"Natur und Tiere\" \"Berufswiedereinstieg Neuorientierung (Rookies und Jobveteranen)\" \"Engagieren & Helfen\" - freiwillige Ehrenamtliche \"Beraten & Betreuen\" \"Koordinieren & Kooperieren\" Freiwilligenengagement Unternehmen Kommunen Öffentlichkeit Events Gemeinnützigen lnstitutionen Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmitteibar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tä- tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Geseilschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke vervvendet werden.
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