1. Die Wahrung von Gemeinschaftsaufgaben der Gesellschafter auf dem Gebiet des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Freudenstadt, insbesondere - Betreuung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Tarifsystems, -Erstellung, Durchführung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Verfahrens für die Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen oder der auf die Fahrgelder ausgeglichenen verbundbedingten Lasten sowie die Abrechnung mit den Gesellschaftern nach den Bestimmungen des Einnahmeaufteilungsvertrages, - Verwaltung und Betreuung der Fahrgastinformationen, - Konzeption und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen. 2. Die Gesellschaft wirkt gegenüber ihren Gesellschaftern interessen- und wettbewerbsneutral. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefordert werden kann. 4. Unternehmen, die im Verbundgebiet Linienverkehr gem. § 42 PBefG oder Schienenpersonennahverkehr nach § 3 (1) AEG im Landkreis Freudenstadt betreiben und nicht Gesellschafter sind, können nach deren Wahl entweder Gesellschafter werden oder sich vertraglich beteiligen.
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