Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, seine Bebauung sowie die Nutzung der geschäftseigenen Grundstücke und Gebäude durch Vermietung und Verpachtung sowie deren vollständige und teilweise Veräußerung, vor allem die Verwaltung des Reiterhofes Inholte, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin der Reiterhof Inholte GmbH & Co. KG sowie der Erwerb, die Veräußerung, die Züchtung sowie die Ausbildung von Reit-, Spring- und Dressurpferden. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen Geschäfte tätigen, die dem Geschäftszweck dienlich sind, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere gem. § 34c Gewerbeordnung (solange die Genehmigung hierfür nicht vorliegt) und gemäß § 1 KWG.
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