Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen, Finanzierungen, Leasinggeschäft, Bausparverträgen und anderen Finanzdienstleistungen. Es werden ausschließlich Verträge vermittelt für die nach § 11a Abs. 1 GewO eine Erlaubnis vorliegt. Die Erlaubnis umfasst die § 34d, Abs. 1 GewO (VersicherungsvertreterI, § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler), § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler). Es werden keine Vermittlungen über diese hinausgehenden erlaubnispflichtigten Tätigkeiten vorgenommen. Weiterhin Gegenstand ist die Betreuung der Anleger sowie Versicherungsnehmer einschließlich Schadenmanagement und die Interessenvertretung der Versicherungsgesellschaften.
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