Verwaltung von Sach- und Geldvermögen der aufgrund Satzung oder Richtlinie der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) bzw. deren Nachfolgeorganisation für das (in seinen politischen Grenzen am 30.06.1999 bestehende) Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart und des Landkreises Böblingen zuständigen (vermögenstragungsfähigen) Organisationsgliederung, sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehenden oder diesem Zweck dienenden Geschäfte. Tätigkeiten, die Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.9.1999, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 1998, darstellen könnten, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG. Die Gesellschaft arbeitet auf gemeinnütziger Grundlage zu Gunsten aller Mitglieder der vorgenannten Gliederung der DAG bzw. deren Nachfolgeorganisation (Vermögensverwaltung eines Berufsverbandes). Abführungen an den Bundesverband werden ausschließlich für dessen satzungsgemäße Zwecke verwendet.
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