Führen des Zweckbetriebes Schulmensa sowie die Übernahme der der Abtei Marienstatt gehörenden Betriebe sowie deren Verwaltung und die Verwaltung des der Abtei Marienstatt gehörenden sonstigen beweglichen Vermögens. Die Abtei Marienstatt ist eine anerkannte Ordensgemeinschaft der katholischen Kirche (Zisterzienserorden). Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche (insbesondere durch seelsorgerische Tätigkeit) und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung (Nr. 5 der Anlage 7 EStR). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Überschüsse aus der Tätigkeit der Ordensgemeinschaft werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Den Mitgliedern stehen keine Anteile an den Überschüssen zu. Ferner erhalten die Mitglieder weder während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zu der Ordensgemeinschaft noch im Falle ihres Ausscheidens noch bei Auflösung oder Aufhebung der Ordensgemeinschaft irgendwelche Zuwendungen oder Vermögensvorteile aus deren Mitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Ordensgemeinschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Ordensgemeinschaft wird vertreten durch den jeweiligen Abt der Zisterzienserabtei Marienstatt.
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