Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben der Gesellschafter auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere - Betreuung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Tarifsystems, - Entscheidung über die Tarifhöhe und Tarifstruktur, - Vereinheitlichung der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen, Erstellung, Durchführung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Verfahrens für die Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen und der auf die Fahrgelder bezahlten Zuschüsse sowie die Abrechnung mit den Gesellschaftern nach den Bestimmungen des Einnahmenaufteilungsvertrages, - Sicherung der Finanzierung des Tarifsystems und anderer wichtiger Aufgaben (z. B. Verkehrserhebungen, etc.) gegenüber den Gebietskörperschaften (dem Landkreis Rottweil), - Abrechnung des Zuschusses mit dem Land/Landkreis Rottweil, - Konzeption und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Marketingmaßnahmen, Fahrgastinformation, - Koordination der Erstellung und Herausgabe des Kreisfahrplans, - Geltendmachung von Verbundinteressen bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans und des Nahverkehrsentwicklungsplans; die Rechte der an der Gesellschaft beteiligten Verkehrsunternehmen nach dem ÖPNVG Baden- Württemberg bleiben davon unberührt, - Erarbeitung von Verkehrs-/Finanzierungskonzepten, - Durchführung und Koordination von Verkehrserhebungen.
Personentransporte
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