Gesellschaft dient Zwecken des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) die diesem obliegenden Aufgaben wahr und sie nimmt - in Abstimmung mit den Verbundverkehrsunternehmen - als Dienstleister im Rahmen eines Verkehrsverbundes nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (derzeit: § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)) Aufgaben wahr. Dazu gehören: 5. Dienstleistungen für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Fragen, die sich aus dessen Funktion als zuständige Behörde nach den einschlägigen gesetzlilchen Vorschriften (derzeit: Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 F 91) ergeben. 7. Koordinierung des verbundbezogenen betrieblichen Leistungsangebotes im Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen der Fahrpläne (derzeit: gem. § 8 Abs. 3 i.V.m. § 40 PBefG). 8. Erstellung des Verbundfahrplanes. 9. Festsetzung und Änderung des Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der Übergangstarife und der Beförderungsbedingungen nach § 39 PBefG sowie die Entwicklung eines Rahmens für ein einheitliches Vertriebssystem. 10. Betreiben des regionalen Marketing, d.h. der Marktforschung und der Verkaufsförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit Werbung und Fahrgastinformation. 11. Erstellung einer jahresbezogenen Erfolgsrechnung getrennt für den SPNV und den ÖPNV im Übrigen. 12. Ermittlung und Fortschreibung der unternehmensspezifischen Aufwanddeckungsfehlbeträge nach § 14 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung. 15. Umsetzung von Einnahmeaufteilungsregelungen. 16. Abschluss von Kooperationsverträgen mit Verkehrsunternehmen nach § 16 Abs. 2 und mit Aufgabenträgern, die Brutto-Verträge ausgeschrieben haben. 17. Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr (derzeit nach § 45a PBefG/§ 2 des Artikels 8 ENeuOG, der Fahrgelderstattung (derzeit nach dem SGB IX) und den statistikrelevanten Gesetzen (derzeit dem Gesetz zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr). 18. Wahrnehmung verbundbezogener Verkehrsforschung. 19. Entgeltliche Geschäftsbesorgungen für andere Aufgabenträger, zuständige Behörden und/oder vergleichbare Organisationen. 20. Über den Verbundraum hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere in Form von Geschäftsbesorgungen.
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