Planung und Gestaltung des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs im Verkehrsverbundraum Rhein-Mosel. Sie erstellt den Nahverkehrsplan gemäß § 8 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Rheinland-Pfalz vom 01.01.1996 (NVG), berät die Gesellschafter und koordiniert die Schnittstellen mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV), den lokalen Verkehren und dem Individualverkehr.
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Personentransporte
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