Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs im Kreis Neuss einschließlich der Anbindung an die angrenzenden Verkehrsgebiete auf der Grundlage des Kreisnahverkehrsplanes. Ziel des Unternehmens ist die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) innerhalb des Kreises und der einzelnen Kommunen. Zu diesem Zweck kann das Unternehmen insbesondere selbst Linien-, Gelegenheits- und Schülerspezialverkehr mit Kraftfahrzeugen -einschließlich schienengebundener Fahrzeuge- organisieren und die Nutzung von Fahrwegen regeln. Das Unternehmen kann weiterhin Verträge mit solchen Unternehmungen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Einrichtungen abschließen, die diesen Zweck fördern, sich hieran beteiligen sowie Mitglied werden. Des weiteren kann sich das Unternehmen auch anderen Unternehmungen, Körperschaften und Einrichtungen durch den Abschluß entsprechender Verträge bedienen. Es gehört zu den Aufgaben des Unternehmens, den Nahverkehrsplan für das Gebiet des Kreises Neuss in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Kreises Neuss zu erarbeiten und fortzuschreiben, wobei § 8 (5) des Gesellschaftsvertrages zu beachten ist. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gesellschaft, selbst Fahrleistungen zu erbringen. Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit im Interesse der Bevölkerung ihres Verkehrsgebietes nach kaufmännischen Grundsätzen aus.
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