Abstimmung, Ausgestaltung und Erfüllung der im gemeinsamen Interesse der Gesellschafter zu koordinierenden Aufgaben im ÖPNV, insbesondere der Schaffung koordinierter Verkehrsangebote i.S.d. § 4 ThürÖPNVG, im eigenen Namen und/oder für Dritte im Wege der Geschäftsbesorgung, Betriebsführung oder als sonstige Dienstleistung. Dies umfaßt alle öffentlichen Personennahverkehre mit Eisenbahnen nach § 3 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen nach §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie ergänzende Verkehre mit alternativen Bedienungsformen, die zum Leistungsangebot im ÖPNV gehören; übernimmt als Management- und Servicegesellschaft insbesondere die Aufgabe der Konzipierung, Durchführung und Fortentwicklung der Bereiche Tarifsystematik, Vertriebswesen und Fördermittelmanagement; führt selbst die Geschäfte der Fahrplan- und Tarifinformation, in der Einnahmeaufteilung, dem Vertragswesen sowie dem Dachmarketing und der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Schaffung eines landesweiten Verkehrsverbundes durch.
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