Im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste (inklusive des freigestellten Schülerverkehrs) auf dem Gebiet des Landkreises Nordhausen einschließlich ein und ausbrechender Verkehre. Die Gesellschaft ist interner Betreiber der Stadt Nordhausen und des Landkreises Nordhausen i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und ist im Falle der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die Vorschriften des Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 gebunden. Diese Beschränkungen gelten auch für jedes andere Unternehmen, an dem die Gesellschaft auch nur geringfügig beteiligt ist. Abgesehen von diesen Beschränkungen ist das Unternehmen zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Das Unternehmen führt Randtätigkeiten in Form von Schienenverkehrsleistungen, Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen und Straßenbahnen sowie von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceleistungen an Fahrzeugen und technischen Einrichtungen in geringem Umfang aus.
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