A) die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse, b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, c) die Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst und Gemüse, d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse, e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Erzeugung, Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse, f) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt, g) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen, h) die Errichtung und Verwaltung von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt, i) die Vermietung von zeitweise nicht benötigten Sachanlagen, j) die Geschäftsbesorgung, soweit sie dem Gegenstand des Unternehmens dient.
Großhandel
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