Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung von Kunst und Kultur, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, Förderung der Hilfe für Behinderte sowie Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: die Förderung der Jugend- und Altenhilfe a) durch Planung und Betrieb von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie -diensten gemäß den §§ 13, 16, 27 bis 35a und 41 SGB VIII; b) durch Beratung, Begleitung, Versorgung und Unterstützung von Senioren und Hochbetagten gemäß dem § 71 SGB XII; die Förderung von Kunst und Kultur durch stadtteilbezogene, soziokulturelle und diversitäts-orientierte (multiperspektivische, transkulturelle) Angebote, Programme und Veranstaltungen, durch Vernetzung von Bürgern, Künstlern und Kulturschaffenden im Stadtteil, durch kulturelle Bildung und die Förderung lokaler Künstler; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch Beratung und Bildungsangebote im Rahmen von Familienstützpunkten und Anlaufstellen sowie Vermittlung in Wohnraum; die Förderung des Wohlfahrtswesens durch die Beratung hilfsbedürftiger Menschen über ambulante, soziale und mobile Dienste; die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge durch Beratung, Betreuung und Unterbringung sowie die Durchführung und Organisation von Deutschkursen; die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch die Durchführung von Veranstaltungen, Kunstprojekten, Gruppen- und Bildungsangeboten zum interkulturellen und interreligiösen Austausch und zum Wertedialog für ein friedliches Miteinander; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch das Angebot von ehrenamtlichen Patenschaften für benachteiligte Kinder und Jugendliche, durch die Durchführung von Selbsthilfegruppen behinderter und erkrankter Personen sowie ihrer Angehörigen und durch ehrenamtliche Unterstützung von Kindern in wirtschaftlichen Notlagen; die Förderung der Selbsthilfe für Behinderte durch Organisation und Durchführung von (Selbsthilfe-)Gruppen für Behinderte; die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch geschlechtsspezifische Gruppenangebote für Mütter, Väter, Mädchen und Jungen, durch Kinderbetreuung begleitete (Bildungs-)Angebote für Mütter, durch geschützte (Beratungs-)Räume für queere Menschen sowie durch die Vereinbarung von Familie und Beruf (flexible Arbeitszeiten, Altersvorsorge, Sabbatical u.v.m.
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